Aktiver Naturschutz

Alle Vereinsmitglieder engagieren sich im Rahmen eines Arbeitsdienstes.
Jedes Vereinsmitglieder ab Aufnahme in die Erwachsenengruppe bis zum
60. Lebensjahr, mit Ausnahme der schwerbehinderten und weiblichen Mitglieder, 
eine Arbeitsleistung von 8 Stunden im Jahr zu erbringen.

(Für die Vollbildansicht bitte die Fotos anklicken)

Die Arbeiten beinhalten die Ufersicherungsmaßnahmen (eine Verlandung ist bei Moorgewässern nicht wünschenswert), 

dass auf den Stock setzen der Brombeere und Grauweiden, die Reduzierung der Birken, das Mähen von Moorwiesen und vieles mehr.

All diese Arbeiten dienen der Natur, da nur durch Pflege die Wasserflächen als Lebensraum für die Fische, als Nahrungsgrundlage für Fischfresser, wie z.B. Haubentaucher, Trauerseeschwalbe, Eisvogel, und eine artenreiche Landschaft garantiert werden kann. Ohne diese Arbeit würde in kürzester Zeit eine nur von Brombeeren und Grauweiden bestimmte Landschaft entstehen, die keinen Raum für vielfältige Flora und Fauna lassen würde.

Jugendgruppe des Vereins führt im Frühjahr und Herbst zusammen mit Erwachsenen jeweils eine Moorreinigung durch, bei der Wohlstandsmüll eingesammelt und entsorgt wird, der von Besuchern zurückgelassen wurde. Dabei findet sich alles, von der Bierdose bis zur Autotür.
Außerdem werden ca. 50 Nistkästen von der Jugendgruppe betreut und regelmäßig gesäubert und erneuert.

Sportkameraden, die den Arbeitseinsatz nicht ableisten, 
haben je Stunde 12,50 € zu zahlen, andernfalls wird die Angelerlaubnis (Erlaubnisschein) für die Vereinsgewässer für das kommende Jahr versagt.

Für das Jahr 2011 werden Arbeitsgruppen gebildet. Die Termine für die Arbeitsgruppen werden in den Monatsversammlungen und in der Presse bekannt gegeben. 
Für Restanten sind Termine im Terminplan ausgewiesen. 
Sportkameraden, die aus beruflichen oder anderweitigen Gründen diese Termine nicht wahrnehmen können, steht die Möglichkeit offen, in Absprache mit den Gewässerwarten den Arbeitsdienst an einem anderen Tag zu erbringen. Diese Meldung muss jedoch bis spätestens 1. Sept. 2011 erfolgen.
Der Arbeitsdienst ist in der Regel in zwei Blöcken a 4 Stunden abzuleiten.